Honorar

Honorar

Erstberatung

Erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles sowie Klärung der nächsten Schritte

220 € (inkl. USt.)

Ermittlungsverfahren

Akteneinsicht und -prüfung, Abstimmung der Verteidigungsstrategie sowie Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden


Nach Akteneinsicht kann eine Vergütungsvereinbarung je nach Komplexität und zu erwartendem Aufwand getroffen werden


Honorar für das Ermittlungsverfahren wird als Vorschuss vorausgezahlt; Ratenzahlung ist in begründeten Einzelfällen möglich

Individuelle Vereinbarung 

Ein nicht unerheblicher Teil der Verfahren wird in diesem Stadium eingestellt - je nach Sachlage und Verteidigungsstrategie

Gerichtliches Verfahren

Vorbereitung der Verhandlung sowie Verteidigung vor Gericht 


Je nach Dauer und Aufwand


Vorauszahlung eine Woche vor dem Termin


Individuelle Vereinbarung

Pflichtverteidigungen & Nebenklage

Pflichtverteidigungen werden nach gesetzlich vorgeschriebenen festen Sätzen vergütet; 

bei aufwendigeren Verfahren ist die Vereinbarung eines Zusatzhonorars üblich


Nebenklageverfahren werden je nach Aufwand individuell vergütet; in bestimmten Fällen ist eine Beiordnung möglich


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