Honorar

Erstberatung
Erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles sowie Klärung der nächsten Schritte
Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht und -prüfung, Abstimmung der Verteidigungsstrategie sowie Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden
Nach Akteneinsicht kann eine Vergütungsvereinbarung je nach Komplexität und zu erwartendem Aufwand getroffen werden
Honorar für das Ermittlungsverfahren wird als Vorschuss vorausgezahlt; Ratenzahlung ist in begründeten Einzelfällen möglich

Ein nicht unerheblicher Teil der Verfahren wird in diesem Stadium eingestellt - je nach Sachlage und Verteidigungsstrategie

Gerichtliches Verfahren
Vorbereitung der Verhandlung sowie Verteidigung vor Gericht
Je nach Dauer und Aufwand
Vorauszahlung eine Woche vor dem Termin
Pflichtverteidigungen & Nebenklage
Pflichtverteidigungen werden nach gesetzlich vorgeschriebenen festen Sätzen vergütet;
bei aufwendigeren Verfahren ist die Vereinbarung eines Zusatzhonorars üblich
Nebenklageverfahren werden je nach Aufwand individuell vergütet; in bestimmten Fällen ist eine Beiordnung möglich
