Strafrecht Teilbereiche
Diese Delikte betreffen den Umgang mit fremdem Vermögen. Diese Verfahren machen einen erheblichen Teil der strafrechtlichen Praxis aus.
Dazu gehören insbesondere Diebstahl und Betrug in verschiedenen Formen, aber auch Hehlerei, Unterschlagung und Geldwäsche.
Bei diesen Delikten geht es meistens um körperliche Angriffe und eskalierte Konfliktsituationen.
Klassischerweise gehören dazu Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es gibt aber auch Überschneidungen zu anderen Teilgebieten, wie bei Raub / räuberischem Diebstahl oder Nötigung.
Jugendstrafverfahren betreffen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) und haben spezielle Regelungen. Im Vordergrund steht - anders als im normalen Strafrecht - weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.
Deshalb ist das Aufzeigen echter Perspektiven für die Zukunft der jungen Menschen noch viel wichtiger.
Die Nebenklage ermöglicht es den Geschädigten bestimmter Straftaten Verfahrensbeteiligter mit eigenen Rechten zu sein - und nicht nur Zeuge.
Als Nebenklagevertreterin begleite ich Sie durch das Verfahren und setze mich für Sie ein.
In geeigneten Fällen ist die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen bereits im Strafverfahren möglich.
Diese Delikte betreffen strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Ein besonderes Anliegen ist häufig die Verhinderung eines Entzugs der Fahrerlaubnis.
Typische Verkehrsdelikte sind Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Drogendelikte betreffen den unerlaubten Umgang mit gewissen Substanzen, wie zum Beispiel Cocain oder Amphetamine. Doch auch der falsche Umgang mit Cannabis kann nach der Teil-Legalisierung und den neuen Gesetzen noch Straftatbestände erfüllen.
Die Vorwürfe reichen von Besitz und Erwerb bis hin zu Handel, Einfuhr oder Abgabe.
Äußerungsdelikte betreffen strafbare Inhalte von Aussagen oder Veröffentlichungen, sowohl persönlich, als auch im digitalen Raum.
Mögliche Delikte sind zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung und Bedrohung.
Diese Delikte betreffen Vorwürfe im besonders sensiblen Bereich des sexuellen Selbstbestimmungsrechts. Diese Verfahren sind häufig durch eine besonders hohe emotionale Belastung geprägt.
Typische Delikte sind sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

Das Strafrecht ist in seiner ganzen Bandbreite nicht abschließend darstellbar. Auch außerhalb der genannten Bereiche übernehme ich Verteidigungen im Einzelfall. Kontaktieren Sie mich gerne!